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Abrechnung

Privatversicherte/Beihilfe
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Psychotherapie nach den derzeit anerkannten "Richtlinienverfahren". Dazu zählt das von mir durchgeführte Verfahren, der sog. tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie.
Private Krankenversicherungen und die Beihilfe erstatten daher in aller Regel, zumindest anteilig, die Kosten. Der Umfang kann differieren, je nachdem, welchen Vertrag Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben.
Bitte klären Sie selbst vor Therapiebeginn, welche Vertragsbedingungen bei Ihnen vorliegen.

 

Ich unterstütze Sie bei Fragen zur Kostenübernahme und Beantragung gerne. Die ersten fünf Sitzungen – die sogenannten probatorischen Sitzungen – werden in der Regel ohne vorherige Bewilligung erstattet.
Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).


Gesetzlich Versicherte

Als Privatpraxis ist eine Abrechnung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen leider nicht möglich.

Selbstzahler

Die Leistungen einer Psychotherapie können Sie auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die Vergütung erfolgt dann ebenfalls nach der Gebührenordnung für Ärzte.
Sollten Sie nähere Informationen benötigen, kontaktieren Sie mich gerne per Email oder telefonisch unter 0172-7134873.

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